Das Schengen-Visum betrifft Personen, die in den Schengen-Raum (26 europäische Mitgliedsstaaten) einreisen bzw. innerhalb des Schengen-Raums reisen möchten. Haben Sie ein Schengen-Visum zur medizinischen Behandlung in Deutschland bekommen, bedeutet das, dass Sie direkt nach Deutschland zur Behandlung einreisen müssen. Ein kurzer Transit über einen anderen Flughafen ist natürlich möglich. Jedoch können Sie nicht in ein anderes Schengen-Land einreisen und nach Deutschland zur Behandlung weiter reisen. Nach der Behandlung ist es möglich, in andere Schengen-Länder zu reisen. Das Schengen-Visum wird bei einem Aufenthalt von maximal bis zu drei Monaten ausgestellt.
Ist es absehbar, dass der Behandlungszeitraum länger als drei Monate dauert, dann kann der Patient und Begleitperson ein nationales Visum beantragen, das nur für die Einreise und Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Zu beachten ist, dass die Bearbeitungszeit manchmal etwas länger ist als beim Schengen-Visum.
Weitere Informationen zur Beantragung Ihres Visums erhalten Sie auf der Website der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes.
Bei einer ambulanten Vorstellung werden die Kosten auf der Grundlage der sogenannten GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet. Manche Krankenhäuser fassen die Kosten zusammen, sodass Ihnen z.B. bei einem Check-up ein Paketpreis genannt wird.
Wenn ein stationärer Aufenthalt vorgesehen ist, dann basiert der Kostenvoranschlag auf der sogenannten DRG (Diagnosis Related Groups), wo das Krankenhaus in Abhängigkeit der Diagnose und der empfohlenen Behandlung die Kosten berechnet. Weitere in Anspruch genommene Leistungen (wie Unterbringung auf der Komfortstation oder Behandlung durch den Chefarzt) werden zusätzlich berechnet. Ebenso können Services, die der deutsche Patient nicht erhält, wie z.B. Flughafenabholung oder Dolmetschen zusätzlich berechnet werden.
Stationäre Aufenthalte in der Rehabilitation oder der Psychiatrie werden nach Tagessätzen und Länge des Gesamtaufenthalts berechnet.
Um die Höhe der Kosten für Ihre medizinische Versorgung zu erhalten, wenden Sie sich bitte mit einer direkten Anfrage an das entsprechende Krankenhaus oder Arztpraxis.
Bitte beachten Sie, dass eine Behandlungsempfehlung aus der Ferne immer schwierig ist, das bedeutet, dass die Kosten in Abhängigkeit von der tatsächlich erfolgten Behandlung abweichen können.
Patienten, die aus dem Ausland zu einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung nach Deutschland reisen, kommen meist als sogenannte Selbstzahler, d.h. sie tragen die Kosten selbst.
EU-Bürger können sich mit ihrer EU-Versichertenkarte bei Notfällen an deutschen Krankenhäusern behandeln lassen. Wird ein Eingriff empfohlen und vorab geplant, können die Kosten nach Zustimmung der Versicherung übernommen werden.
Es gibt internationale Versicherungen, die mit deutschen Krankenhäusern kooperieren. Um die Kostenübernahme vor einer stationären Aufnahme zu klären, wenden Sie sich bitte vorab und rechtzeitig an Ihre Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich ebenso im Krankenhaus, ob die Kostenübernahmegarantie Ihrer Versicherung akzeptiert wird. Bei einer ambulanten Vorstellung geht der versicherte Patient normalerweise in Vorkasse und macht danach seine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend.
In manchen Herkunftsländern übernimmt der Staat über bestimmte Behörden, die mit dem Gesundheitsministerium zusammenarbeiten, die Kosten der medizinischen Behandlung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes.
Sie können auf den Seiten der Krankenhäuser und Arztpraxen die gelistete E-Mail-Adresse verwenden oder Ihr Anliegen über den direkten Link in der Kontaktbox mitteilen. Größere Krankenhäuser unterhalten häufig ein International Office, in dem mehrsprachige Mitarbeiter sich um die verschiedensten Patientenbelange kümmern.
Viele Krankenhäuser ermöglichen die Unterbringung maximal einer weiteren Person im Krankenzimmer – ob dies möglich ist, sollte rechtzeitig vorab erfragt werden. Mit Bereitstellung eines weiteren Betts entstehen auch zusätzliche Kosten. Sie haben auch die Möglichkeit, auf unserer Website nach nahe gelegenen Unterkünften zu suchen. Bitte erkundigen Sie sich vorab nach den Preisen und vergleichen Sie die Kosten der Unterbringung der Begleitperson im Krankenhaus und im Hotel.
Die Krankenhäuser und Arztpraxen sind bemüht, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Es kann jedoch vorkommen, dass es Wartezeiten gibt oder eine Rechnung aufgrund einer umfänglicheren Behandlung höher ausfällt. Die Mitarbeiter versuchen, dies so früh wie möglich zu kommunizieren.
Bei einer stationären Behandlung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein Elternteil mit aufgenommen wird. Bitte teilen Sie Ihren Wunsch dem International Office oder Krankenhaus früh genug mit und beachten Sie, dass Ihre Unterbringung zusätzlich berechnet wird.
Die Hygienevorschriften in Deutschland verlangen in bestimmten Situationen (z.B. Patient wurde zuvor in einem anderen Krankenhaus behandelt) oder in Verdachtsmomenten die Untersuchung auf mögliche multiresistente Keimen. Dies dient dem Schutz aller, insbesondere den durch Krankheit geschwächten Patienten.
Schildern Sie Ihr Anliegen und senden Sie dem Krankenhaus alle erforderlichen Unterlagen.
Informieren Sie sich über Ihr medizinisches Visum und sammeln Sie alle Dokumente.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihr Krankenhaus und eine passende Unterkunft.
Prüfen Sie, ob Sie Medikamente oder eine weiterführende Behandlung benötigen.